OSTEOPATHIE
Dr. Kurt Martini
Innsbruck Rietz Stams Silz
Dr. Kurt Martini, MSc.
Osteopathie & Schmerztherapie
Physiotherapie, Rehabilitation
T: 0664 - 54 81 653
Behandlungszentren:
6421 Rietz, Dorf 5
6422 Stams, Wengeweg 4
6424 Silz, Widumgasse 3
6020 Innsbruck, Andechsstr. 44
ABRECHNUNG und
ORGANISATORISCHES
Wenn Sie unsere Osteopathie-Praxis das erste Mal besuchen, bringen Sie bitte folgendes mit:
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bereits vorhandene ärtzliche Befunde oder Krankengeschichte
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schriftliche Befunde von Röntgenbildern, CT-Bildern oder MRT-Bildern
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idealerweise locker sitzende, nicht einengende Bekleidung für die Behandlung
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ein Bade- oder Handtuch für die Behandlungsliege, für Kleinkinder oder Babies eine Stoffwindel als persönliche Liegeunterlage
TARIFE UND ABRECHNUNG
Osteopathie ist bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen keine Kassenleistung die abgerechnet wird. Allerdings können bei den meisten privaten Krankenversicherungen osteopathische Behandlungen eingereicht werden und die Kosten werden teils oder komplett übernommen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsberater.
Im Anschluss an die Behandlungen werden von uns die Kosten für die erbrachten Leistungen verrechnet. Im Anschluss daran, nach durchgeführter Bezahlung, können Sie diese – wie oben beschrieben - gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung einreichen.
Die Tarifhöhe für Osteopathie beträgt, abhängig von Leistung und Zeitdauer,
zwischen 60.- und 110,- Euro.
Physiotherapeutische Leistungen (wie z.B. mobilisierende Physiotherapie, Heilgymnastik, Lymphdrainange, Elektrotherapie, Hausbesuche, ...) können Sie sich ärztlich verordnen lassen.
Wir sind Vertragpartner II aller Krankenkassen. Sie bekommen dann den entsprechenden Krankenkassentarif von Ihrer Krankenkasse retourniert. Den Selbstbehalt (ca. 50 %, je nach Kasse) können Sie bei einer ambulanten Zusatzversicherung oder Unfallversicherung einreichen. Informieren Sie sich dazu ebenfalls bei Ihrem Versicherungsberater.
Müssen Sie Ihren vereinbarten Termin absagen, dann bitten wir Sie, uns darüber 24 Stunden zuvor zu informieren. Andernfalls müssen wir Ihnen diesen nicht stattgefundenen Termin leider in Rechnung stellen.